Sonderfall Impfungen
Die Impfungen stellen eine der bedeutendsten, zugleich am meisten umstrittenen, am stärksten
emotional belasteten und mit grössten Prestige- und Wirtschafts-Interessen verbundenen
medizinischen Massnahmen dar. Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
werden seit der Einführung der Impfungen vor über 200 Jahren kontrovers beurteilt. Jegliche
Gesetzgebung tut grundsätzlich gut daran, diesen Umständen Rechnung zu tragen. Eine einseitige
Abstützung auf medizinisch-wissenschaftliche Impfexperten wird der komplexen Materie nicht gerecht.
Impfungen und Grundrechtsverträglichkeit
Wie in der Botschaft des Bundesrates zu Recht hervorgehoben, stellen Impfungen grundsätzlich
immer einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV) dar und setzen
demnach die Einwilligung des Impflings bzw. seines gesetzlichen Vertreters voraus. Obligatorische
Impfungen sind nach Artikel 36 BV nur durch ein überwiegendes öffentliches Interesse im Rahmen
der Verhältnismässigkeit zulässig. Hier besteht demnach klar ein breiter Interpretationsspielraum, und
es stellt sich auch heute wieder die Frage, ob mit dem neuen EpG die in der BV geforderte
ausreichende gesetzliche Grundlage gegeben ist.(1) Eine umfassende und ausgewogene Analyse,
innerhalb welcher Schranken Individualzwangsmassnahmen mit der persönlichen Freiheit vereinbar
sind, gibt die Doktorarbeit von Prof. Markus Müller, Universität Bern.(2) Grundsätzlich besteht im
Einklang mit der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW ein breiter
Konsens, dass Zwangsmassnahmen in der Medizin "so wenig und so sorgfältig wie möglich" gehalten
werden müssen.(3) Das betrifft naturgemäss insbesondere die Kinderimpfungen. Selbst in den USA wird
zunehmend die Abkehr von Zwangsmassnahmen im Impfwesen gefordert.(4)
Ausschliessliche Definitionsmacht bei den Impfexperten
Die aktuelle generelle Impfpromotion steht im Prinzip im Widerspruch zu der von der WHO weltweit
propagierten Förderung der Patienten- und Konsumentenkompetenz.(5) Der aktuelle Impfkalender sieht
als "Basisimpfungen" bereits 26 Impfungen gegen 8 verschiedene Krankheiten in den ersten zwei
Lebensjahren vor, weitere sollen folgen. Unter Berufung auf den gesunden Menschenverstand
weichen viele Eltern von dieser Empfehlung ab. Das EpG will die Kantone jedoch verpflichten, "dafür
zu sorgen, dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen vollständig geimpft sind" Damit
wird den Kantonen de facto eine Impfpflicht auferlegt. Offizielle Impfempfehlung und Wahrnehmung
in der Bevölkerung klaffen indessen gelegentlich weit auseinander, insbesondere, wenn auch die
Expertenmeinungen kontrovers sind (s.u.). So besteht heute z.B der Verdacht, dass die aktuelle
überimpfung der Kinder mit einer erhöhten Gesamtmortalität verbunden ist.(6) Abweichungen vom
offiziellen Impfplan können medizinisch durchaus sinnvoll sein, so konnte z.B. gezeigt werden, dass
Kinder, die verzögert geimpft wurden, seltener Asthma entwickeln.(7)
Interessebindung der Experten
Expertenmeinungen sind oft sehr punktuell und vernachlässigen die Gesamtschau. Wie wenig
nachhaltig Expertenmeinungen zuweilen sind, wurde durch den Ablauf der Schweinegrippe 2009/10
deutlich. Dabei wurden auch die starken Interessebindungen der Impfkommissionen deutlich.(8) Die
WHO scheute sich nicht, aus wirtschaftlichen Erwägungen sogar ihre Pandemie-Definition
anzupassen.(9)
Jahrzehntelang behaupteten die Impfexperten, das quecksilberhaltige Thiomersal in Impfstoffen sei
ungefährlich. Nachdem der oberste amerikanische Sicherheitsexperte für die Hepatitis-B-Impfung,
Neal Halsey, die Gefährlichkeit erkannte - "Plötzlich sah ich Thiomersal anders - die erste starke
Evidenz eines kausalen Zusammenhangs mit neurologischen Schäden..."(10) - wurden innert drei Jahren
sämtliche thiomersalhaltigen Impfstoffe vom Markt genommen.(11)
Zwei der früheren Editoren des "New England Journal of Medicine" haben in zwei Büchern die
massiven undeklarierten Interessebindungen der medizinischen Experten aufgezeigt.(12)
Umstrittene Wirksamkeit der Impfungen
Die Wirksamkeit der Impfungen bleibt auch heute vielfach unsicher, und die Expertenmeinungen
gehen oft weit auseinander, je nach Breite des Blickwinkels.. Zur Grippeimpfung z.B. steht auch nach
Jahrzehnten ihrer Promotion der bevölkerungsbezogene Wirksamkeitsausweis nach wie vor aus.(13) Bei
der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln wird im Gefolge der laufenden Impfkampagne eine
stete Abnahme der Impfwirksamkeit beobachtet, so dass auch bei hoher Durchimpfung immer wieder
Ausbrüche stattfinden.(15) Bereits 1994 wies anlässlich eines Experten-Hearings des BAG zur MMR-
Impfung der damalige Leiter des amerikanischen "Advisory Committee for Immunization Practices"
eindringlich darauf hin, dass die Ausrottung endemischer Krankheiten (wie Masern, Mumps und
Röteln) ohnehin kein realistisches Ziel ist.(15) Zum gleichen Ergebnis kam schon damals u.a. auch eine
Literaturstudie der Universität Bern.(16)
Umstrittene Zweckmässigkeit der Impfungen
Die HPV-Impfung von Mädchen und Frauen kostet das Schweizerische Gesundheitswesen jährlich über
10 Mio Franken, sie soll jetzt auch für Buben eingeführt werden. Hauptargument der Begründung
ihrer Zweckmässigkeit ist die Verhinderung von Gebärmutterkrebs, welche jedoch nicht erwiesen ist(17)
und naturgemäss auch frühestens in 10 bis 20 Jahren nachgewiesen werden kann. Vor allem auch,
weil die bisherige Vorsorgeuntersuchung durch die Impfung ohnehin nicht ersetzt wird, bleibt die HPV-
Impfung auch unter Experten umstritten.(18) In der öffentlichkeit, aber auch in Fachkreisen wird die
masssive Promotion der HPV-Impfung durch Interessebindungen in Frage gestellt.(19)
Verbandsklagerecht für die Betroffenen
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht einerseits explizit obligatorische Impfungen vor (Art. 22),
daneben verpflichtet er jedoch die Kantone zur Sicherstellung der "vollständigen" Durchimpfung auch
bei nicht obligatorischen Impfungen (Art. 21 Abs. 1, Lit. c) . In der Praxis bedeutet dies die
Institutionalisierung der in sich widersprüchlichen Praxis, die Bürger mit verschiedensten Massnahmen
zur "freiwilligen" Impfung zu zwingen. Das widerspricht prinzipiell der nationalen Gesundheitspolitik
der Schweiz, welche unter dem Stichwort "Empowerment" die "Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit
und der Eigeninitiative des Individuums im gesundheitsrelevanten Kontext" verlangt.(20) Es muss
dementsprechend sichergestellt werden, dass mindestens auf Verordnungsstufe ein
Verbandsklagerecht der Betroffenen (Elternvereinigungen, Konsumentenorganisationen etc.)
festgelegt wird.
Quellennachweise: ganz am Schluss
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Anmerkung:
Im Falle von gefährlichen Ausbrüchen von ansteckenden Krankheiten müssen die zuständigen Behörden zweifellos wirksam eingreifen können und das EpG gibt ihnen dazu die Vorgaben und die Kompetenzen. Wo es um potenzielle Eingriffe in die persöhnliche Freiheit geht, sollten die Bedingungen aber klar und restriktiv gesetzt werden. Der Revisionsvorschlag ist in den Artikeln zu den Impfungen diesbezüglich aber sehr elastisch formuliert und gibt den Fachexpertengremien eine grosse Definitionsmacht. Wenn man bedenkt, wie falsch internationale und nationale Experten die Gefährlichkeit der sogenannten Schweinegrippenpandemie eingeschätzt und wie übermässig die Behörden interveniert haben, wird einem bange und man wünscht sich griffigere Formulierungen im Gesetz und Politiker, die sich energisch um diese heikle Problematik kümmern.
Peter Klein, Juli 2011
Quellennachweis:
1
Müller M. Die M+M+R_Impfkampagne des Bundes auf dem juristischen Prüfstand. Schweizerische
ärztezeitung 1994;75/10.
2
Markus Müller. Zwangsmassnahmen als Instrument der Krankheitsbekämpfung: Das Epidemiengesetz und die
persönliche Freiheit. 360 Seiten. Basel/Frankfurt a.M. 1992.
3
Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Zwangsmassnahmen in der Medizin _
medizinisch_ethische Richtlinien. SAMW 24.05.2005. www.samw.ch
4
Ostrom C. More parents resisting vaccines for kids _Ethical Issues related to vaccination of children. The
Seattle Times 16.07.2006.
5
WHO Regional Office for Europe, Copenhagen. Health 21. Kopenhagen 1999
WHO Geneva. Ottawa_Charta zur Gesundheitsförderung. WHO Genf 1986.
6
Miller N, Goldman G. Infant mortality rates regressed against number of vaccine doses routinely given: is
there a biochemical or synergistic toxicity? Sage journals online 04.05.2011.
http://het.sagepub.com/content/early/2011/05/04/0960327111407644
7
McDonald K. L. et al. Delay in diphtheria, pertussis, tetanus vaccination is associated with a reduced risk of
childhood asthma.
8
http://www.transparency.de/2009_09_14_Schweinegrippe.1494.0.html
Arznei_Telegramm 4/2007. Ständige Impfkommission (STIKO): Transparenz tut not.
9
Cohen D., Carter P. WHO and the pandemic flu "conspiracies" _ Conflicts of Interest. British Medical Journal
2010;340:c2912. www.bmj.com/cgi/content/full/340/jun03_4/c2912
Spiegel Online 09.06.2010. Briseno C. Schweinegrippe_Pandemie _Wie die WHO das Vertrauen der
Verbraucher verseucht. www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0.1518,druck_699427,00.html
10
Arthur Allen. New York Time Magazine 10.11.2002
11
Halsey N. Limiting Infant Exposure to Thiomersal in Vaccines and Other Sources of Mercury. JAMA
1999;282:1763_6.
MMWR. Thiomersal in Vaccines: A Joint Statement oft he American Academy of Pediatrics and the Public
Health Service. MMWR 1999;48:563_5.
12
Marcia Angell. The truth about the drug companies. New York, Random House 2004.
J. Kassirer. In the take _How medicine’s complexity with big business can endanger your health. Oxford
University Press 2004.
13
Jefferson T. et al. Vaccines for preventing influenza in healthy adults. Cochrane Database of Systematic
Reviews 2010; Issue 7. http://www2.cochrane.org/reviews/de/ab001269.html
14
MMWR. Mumps Outbreak New York, New Jersey, Quebec 2009. MMWR 12.11.2009.
15
Katz S. Goals oft he vaccination against measles, mumps and rubella. Should and can they be redifined from
disease elimination to complication reduction? BAG Hearing vom 15.09.1994, Bern.
16
Tschumper A., Abelin Th. Die Impfstrategie gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR_Impfung) im Lichte der
epidemiologischen Literatur. Bern 1989.
17
Haug Ch. Human Papillomavirus Vaccination _Reasons for Caution. The New England Journal of Medicine
2008;359:861_2
Berndt Ch. Gebärmutterhalskrebs _ Heftige Kritik an Impfempfehlung. www.sueddeutsche.de/wissen/
26.11.2008
18
Arznei_Telegramm 8/2009. Neue Daten zu den HPV_Impfstoffen (Cervarix, Gardasil)
19
NZZ Online 11.12.2008. Nobelpreis in schiefem Licht_Kopplung zwischen Pharmakonzern und Mitgliedern
des Nobelkomitees. www.nzz.ch/nachrichten/panorama/ungereimtheiten_um_die_nobelstiftung
20
BAG. Nationale Gesundheitspolitik. Medienmitteilung. BAG Bulletin 06.11.2000: 878.
www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheitspolitik Studie "Gesundheitskompetenz in der Schweiz"
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